Tag der Menschenrechte am 10. Dezember:
Menschenrechtserklärung im Großformat
Am 10. Dezember 1999 feiert ai den Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte. Ai-Mitglieder werden den Münchnern die Artikel der
Menschenrechtserklärung groß vor Augen halten: Mit einem Diaprojektor werden
die sieben wichtigsten Artikel auf eine vier Meter hohe Leinwand geworfen.
Die Leinwand steht in der Münchner Fußgängerzone, direkt am
Richard-Strauß-Brunnen (Neuhauser Straße, von 16:00 bis 20:00 Uhr).
Hinter jedem Artikel folgt ein Auszug aus dem ai-Jahresbericht. Dieser
Auszug zeigt, in wie vielen Ländern das genannte Menschenrecht verletzt
wird. Beispiele: Artikel 1 lautet "Alle Menschen sind frei und gleich an
Würde und Rechten geboren." Das darauffolgende Dia stellt fest: "ai meldet
die Haft von gewaltlosen politischen Gefangenen in 78 Ländern." Auf Artikel
3 "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der
Person." folgt die Bilanz: "ai verzeichnet politische Morde durch Militär
und Polizei in 47 Ländern." Und nach Artikel 19 "Jeder Mensch hat das Recht
auf freie Meinung und Meinungsäußerung." heißt es "In 66 Ländern sitzen
insgesamt hunderttausende Menschen ohne Anklage und Prozeß in Haft".
Illustriert werden die Texte durch Holzschnitt-Grafiken.
An einem Infostand können Passanten aktiv werden, indem sie vorbereitete
Briefe für politische Gefangene absenden. Die ai-Mitglieder am Stand suchen
auch Teilnehmer für den ai-Jugendwettbewerb. Denn der 10.12. ist
gleichzeitig der Start des Malwettbewerbs "Mit Pinsel, Maus & Co gegen
Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Jugendlichen in den USA".
Mit der Diashow wollen die Münchner ai-Mitglieder zeigen: Vor 51 Jahren hat
die UN-Vollversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet
- doch immer noch werden diese grundlegenden Rechte weltweit verletzt.
Einzelzelle und "Papageienschaukel":
ai-Ausstellung gegen die Folter
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" - unter diesem Titel zeigt ai in
der Glashalle des Gasteigs eine Ausstellung gegen die Folter (18.09. -
06.10. 1999). Es ist der Versuch, das Unbeschreibliche zu beschreiben - oder
zumindest anzudeuten. Die Ausstellung will nicht durch grausame Bilder
aufrütteln, sondern durch Symbole zum Nachdenken anregen.
Eröffnungsveranstaltung: 18.09. 1999 (11:00 Uhr), ebenfalls in der
Glashalle.
In den Archiven von amnesty international lagern Hunderte von Fotos, die
grausamste Verletzungen von Folteropfern zeigen. Es wäre einfach, diese
Dokumente des Leids zu präsentieren. Doch diese Ausstellung versucht etwas
anderes: Sie deutet an. Gezeigt werden Gegenstände, die mit der Folter zu
tun haben und Texte, die die Folter beschreiben. Es sind nachdenklich
machende Andeutungen statt brutaler Dokumente.
Ein geschlossener Raum mit einer nackten Glühbirne deutet an, wie eng und
niedrig eine Einzelzelle sein kann, in der Folteropfer tagelang auf ihr
nächstes Verhör warten müssen. Eine schwarze Metallstange, die
"Papageienschaukel", steht für eine Foltermethode, die unter anderem in
Brasilien angewandt wird. Diese Methode hinterläßt beim Opfer keine
sichtbaren Spuren. Ein Tropf und chemische Apparaturen verdeutlichen, daß
auch Psychopharmaka für Folterungen verwendet werden. Gezeigt wird unter
anderem auch eine Wassertonne. In solchen Tonnen werden Gefangene bis zur
Bewußtlosigkeit untergetaucht.
Doch die Ausstellung zeigt nicht nur Negatives, sondern macht auch Hoffnung:
Sie präsentiert die Arbeit von Refugio München, einem Behandlungszentrum für
Folteropfer. Psychologen und ärzte aus mehreren Ländern arbeiten hier
zusammen, um überlebenden der Folter zu helfen. "Mein Körper ist nur noch
Schmerz" oder "Ich träume jede Nacht davon" sind typische Aussagen von
Menschen nach der Folter. Nur durch Hilfe von außen können sie ihre
traumatischen Erfahrungen verkraften, anderen Menschen vertrauen und wieder
einen Sinn im Leben finden.
Marienplatz wird zum Friedhof:
ai protestiert gegen die Todesstrafe
Am kommenden Freitag (2. Juli 1999, 17:00-20:00 Uhr) wird amnesty
international den Münchner Marienplatz in einen Friedhof verwandeln:
ai-Mitglieder werden auf dem Platz 50 Grabsteine aufstellen. Damit
protestieren sie gegen die Todesstrafe. ai setzt sich insbesondere aus drei
Gründen gegen diese Form der Strafe ein: Sie ist grausam und unwiderruflich.
Zudem wirkt sie nachweislich nicht abschreckender als Gefängnisstrafen.
Auf jedem der 50 Grabsteine (ein Meter hoch, aus Pappe) wird der Name eines
Hingerichteten zu lesen sein. Viele der Namen erinnern an unschuldig
Hingerichtete. Zum Beispiel an den nigerianischen Schriftsteller Ken
Saro-Wiwa. Er ist Ende 1995 zusammen mit acht weiteren oppositionellen Ogoni
hingerichtet worden. Sogar in den USA werden immer wieder Unschuldige
verurteilt: Mindestens 75 Menschen, die bereits im Todestrakt einsaßen, sind
dort in den letzten 25 Jahren freigelassen worden - weil nachträglich
offiziell ihre Unschuld festgestellt wurde.
Im vergangenen Jahr sind ai weltweit 1876 Hinrichtungen bekanntgeworden. Die
tatsächliche Zahl liegt wahrscheinlich weit höher. Allerdings ist ein
weltweiter Trend gegen die Todesstrafe zu beobachten: Seit 1996 sind
erstmals die Staaten in der Minderzahl, die noch Menschen hinrichten. In den
meisten Ländern werden heute keine Todesurteile mehr vollstreckt.
ai wendet sich prinzipiell gegen die Todesstrafe, genauso wie gegen Folter,
politische Haft und "Verschwindenlassen". Die Todesstrafe ist nach Ansicht
der ai-Mitglieder grausam. Sie entfaltet dennoch keine höhere abschreckende
Wirkung als Gefängnisstrafen. In keinem Land der Welt konnte nach der
Einführung der Todesstrafe ein Rückgang der Kriminalitätsrate festgestellt
werden. Die Todesstrafe erreicht nicht die Wirkung, die viele von ihr
erwarten. Sie macht es aber unmöglich, einen Justizirrtum noch zu
korrigieren. Zudem wird sie in manchen Staaten auch zur Verfolgung von
Oppositionellen eingesetzt.
ai gewinnt Prozeß gegen bayerische Staatsregierung
Die bayerische Staatsregierung hat grundgesetzwidrig gehandelt, als sie im
Sommer 1995 eine Mahnwache von amnesty international behindert hat. Das hat
das Bayerische Verwaltungsgericht am gestrigen Donnerstag (21. 1. 99)
festgestellt. Ai-Generalsekretär Volkmar Deile: "Das Urteil ist ein Sieg der
Meinungsfreiheit und eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung."
Der Hintergrund: Als der chinesische Staatspräsident Jiang Zemin im Juli
1995 nach Bayern kam, wollte ai ihn in München an die
Menschenrechtsverletzungen in China erinnern. Ai-Mitglieder standen mit
Fotos von politischen Gefangenen und mit Plakaten am Marstallplatz. Die
Mahnwache war angemeldet, der Standort mit der Polizei abgesprochen. Doch
unmittelbar vor Durchfahrt der Wagenkolonne von Jiang Zemin parkte die
Polizei einen Reisebus direkt vor den Demonstranten. Um die Kundgebung nicht
nur unsichtbar, sondern auch unhörbar zu machen, ließ man vor dem Bus noch
eine Polizei-Blaskapelle spielen. Die Aktion war ganz offensichtlich
minutiös geplant, denn als die Wagenkolonne des Staatsgastes aus dem
Blickfeld der Mahnwache verschwunden war, wurden Bus und Blaskapelle wieder
entfernt.
Die bayerische Staatsregierung hat offenbar das Ziel verfolgt, dem
Staatsgast, dessen Regierung in China die Meinungsfreiheit mißachtet, auch
in Deutschland den Anblick von Kritikern zu ersparen. Ai protestierte
zunächst bei der Staatskanzlei gegen diese Verletzung des
Demonstrationsrechts. Doch die Staatsregierung verteidigte das Vorgehen der
Polizei. Der Polizeibus vor der Mahnwache sei "zum Schutz des Staatsgastes"
erforderlich gewesen, behauptete Ende 1995 Staatsminister Erwin Huber als
Leiter der Staatskanzlei. Ai klagte deshalb gegen die Staatsregierung. Doch
auch vor Gericht blieb die Regierung bei ihrer Behauptung, das Verhalten der
Polizei sei völlig rechtmäßig gewesen.
Das sah das bayerische Verwaltungsgericht am gestrigen Donnerstag anders.
Kurz nach Ende der mündlichen Verhandlung teilte das Gericht dem ai-Anwalt
Dr. Franz Bethäuser mit, daß die Maßnahmen der Polizei gegen die
ai-Mahnwache rechtswidrig waren. Die Staatsregierung hat also mit ihrem
Verhalten gegen das Grundgesetz verstoßen. Ai-Generalsekretär Volkmar Deile:
"Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Das
Gericht hat die Aushöhlung des Rechts auf Meinungsfreiheit und des
Demonstrationsrechts verhindert." Die Urteilsbegründung des Gerichts wird ai
in Kürze erhalten.
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