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Tag der Menschenrechte am 10. Dezember:
Menschenrechtserklärung im Großformat

Am 10. Dezember 1999 feiert ai den Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ai-Mitglieder werden den Münchnern die Artikel der Menschenrechtserklärung groß vor Augen halten: Mit einem Diaprojektor werden die sieben wichtigsten Artikel auf eine vier Meter hohe Leinwand geworfen. Die Leinwand steht in der Münchner Fußgängerzone, direkt am Richard-Strauß-Brunnen (Neuhauser Straße, von 16:00 bis 20:00 Uhr).

Hinter jedem Artikel folgt ein Auszug aus dem ai-Jahresbericht. Dieser Auszug zeigt, in wie vielen Ländern das genannte Menschenrecht verletzt wird. Beispiele: Artikel 1 lautet "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Das darauffolgende Dia stellt fest: "ai meldet die Haft von gewaltlosen politischen Gefangenen in 78 Ländern." Auf Artikel 3 "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." folgt die Bilanz: "ai verzeichnet politische Morde durch Militär und Polizei in 47 Ländern." Und nach Artikel 19 "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinung und Meinungsäußerung." heißt es "In 66 Ländern sitzen insgesamt hunderttausende Menschen ohne Anklage und Prozeß in Haft". Illustriert werden die Texte durch Holzschnitt-Grafiken.

An einem Infostand können Passanten aktiv werden, indem sie vorbereitete Briefe für politische Gefangene absenden. Die ai-Mitglieder am Stand suchen auch Teilnehmer für den ai-Jugendwettbewerb. Denn der 10.12. ist gleichzeitig der Start des Malwettbewerbs "Mit Pinsel, Maus & Co gegen Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Jugendlichen in den USA".

Mit der Diashow wollen die Münchner ai-Mitglieder zeigen: Vor 51 Jahren hat die UN-Vollversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet - doch immer noch werden diese grundlegenden Rechte weltweit verletzt.

 

Einzelzelle und "Papageienschaukel":
ai-Ausstellung gegen die Folter

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" - unter diesem Titel zeigt ai in der Glashalle des Gasteigs eine Ausstellung gegen die Folter (18.09. - 06.10. 1999). Es ist der Versuch, das Unbeschreibliche zu beschreiben - oder zumindest anzudeuten. Die Ausstellung will nicht durch grausame Bilder aufrütteln, sondern durch Symbole zum Nachdenken anregen. Eröffnungsveranstaltung: 18.09. 1999 (11:00 Uhr), ebenfalls in der Glashalle.

In den Archiven von amnesty international lagern Hunderte von Fotos, die grausamste Verletzungen von Folteropfern zeigen. Es wäre einfach, diese Dokumente des Leids zu präsentieren. Doch diese Ausstellung versucht etwas anderes: Sie deutet an. Gezeigt werden Gegenstände, die mit der Folter zu tun haben und Texte, die die Folter beschreiben. Es sind nachdenklich machende Andeutungen statt brutaler Dokumente.

Ein geschlossener Raum mit einer nackten Glühbirne deutet an, wie eng und niedrig eine Einzelzelle sein kann, in der Folteropfer tagelang auf ihr nächstes Verhör warten müssen. Eine schwarze Metallstange, die "Papageienschaukel", steht für eine Foltermethode, die unter anderem in Brasilien angewandt wird. Diese Methode hinterläßt beim Opfer keine sichtbaren Spuren. Ein Tropf und chemische Apparaturen verdeutlichen, daß auch Psychopharmaka für Folterungen verwendet werden. Gezeigt wird unter anderem auch eine Wassertonne. In solchen Tonnen werden Gefangene bis zur Bewußtlosigkeit untergetaucht.

Doch die Ausstellung zeigt nicht nur Negatives, sondern macht auch Hoffnung: Sie präsentiert die Arbeit von Refugio München, einem Behandlungszentrum für Folteropfer. Psychologen und ärzte aus mehreren Ländern arbeiten hier zusammen, um überlebenden der Folter zu helfen. "Mein Körper ist nur noch Schmerz" oder "Ich träume jede Nacht davon" sind typische Aussagen von Menschen nach der Folter. Nur durch Hilfe von außen können sie ihre traumatischen Erfahrungen verkraften, anderen Menschen vertrauen und wieder einen Sinn im Leben finden.

 

Marienplatz wird zum Friedhof:
ai protestiert gegen die Todesstrafe

Am kommenden Freitag (2. Juli 1999, 17:00-20:00 Uhr) wird amnesty international den Münchner Marienplatz in einen Friedhof verwandeln: ai-Mitglieder werden auf dem Platz 50 Grabsteine aufstellen. Damit protestieren sie gegen die Todesstrafe. ai setzt sich insbesondere aus drei Gründen gegen diese Form der Strafe ein: Sie ist grausam und unwiderruflich. Zudem wirkt sie nachweislich nicht abschreckender als Gefängnisstrafen.

Auf jedem der 50 Grabsteine (ein Meter hoch, aus Pappe) wird der Name eines Hingerichteten zu lesen sein. Viele der Namen erinnern an unschuldig Hingerichtete. Zum Beispiel an den nigerianischen Schriftsteller Ken Saro-Wiwa. Er ist Ende 1995 zusammen mit acht weiteren oppositionellen Ogoni hingerichtet worden. Sogar in den USA werden immer wieder Unschuldige verurteilt: Mindestens 75 Menschen, die bereits im Todestrakt einsaßen, sind dort in den letzten 25 Jahren freigelassen worden - weil nachträglich offiziell ihre Unschuld festgestellt wurde.

Im vergangenen Jahr sind ai weltweit 1876 Hinrichtungen bekanntgeworden. Die tatsächliche Zahl liegt wahrscheinlich weit höher. Allerdings ist ein weltweiter Trend gegen die Todesstrafe zu beobachten: Seit 1996 sind erstmals die Staaten in der Minderzahl, die noch Menschen hinrichten. In den meisten Ländern werden heute keine Todesurteile mehr vollstreckt.

ai wendet sich prinzipiell gegen die Todesstrafe, genauso wie gegen Folter, politische Haft und "Verschwindenlassen". Die Todesstrafe ist nach Ansicht der ai-Mitglieder grausam. Sie entfaltet dennoch keine höhere abschreckende Wirkung als Gefängnisstrafen. In keinem Land der Welt konnte nach der Einführung der Todesstrafe ein Rückgang der Kriminalitätsrate festgestellt werden. Die Todesstrafe erreicht nicht die Wirkung, die viele von ihr erwarten. Sie macht es aber unmöglich, einen Justizirrtum noch zu korrigieren. Zudem wird sie in manchen Staaten auch zur Verfolgung von Oppositionellen eingesetzt.

 

ai gewinnt Prozeß gegen bayerische Staatsregierung

Die bayerische Staatsregierung hat grundgesetzwidrig gehandelt, als sie im Sommer 1995 eine Mahnwache von amnesty international behindert hat. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht am gestrigen Donnerstag (21. 1. 99) festgestellt. Ai-Generalsekretär Volkmar Deile: "Das Urteil ist ein Sieg der Meinungsfreiheit und eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung."

Der Hintergrund: Als der chinesische Staatspräsident Jiang Zemin im Juli 1995 nach Bayern kam, wollte ai ihn in München an die Menschenrechtsverletzungen in China erinnern. Ai-Mitglieder standen mit Fotos von politischen Gefangenen und mit Plakaten am Marstallplatz. Die Mahnwache war angemeldet, der Standort mit der Polizei abgesprochen. Doch unmittelbar vor Durchfahrt der Wagenkolonne von Jiang Zemin parkte die Polizei einen Reisebus direkt vor den Demonstranten. Um die Kundgebung nicht nur unsichtbar, sondern auch unhörbar zu machen, ließ man vor dem Bus noch eine Polizei-Blaskapelle spielen. Die Aktion war ganz offensichtlich minutiös geplant, denn als die Wagenkolonne des Staatsgastes aus dem Blickfeld der Mahnwache verschwunden war, wurden Bus und Blaskapelle wieder entfernt.

Die bayerische Staatsregierung hat offenbar das Ziel verfolgt, dem Staatsgast, dessen Regierung in China die Meinungsfreiheit mißachtet, auch in Deutschland den Anblick von Kritikern zu ersparen. Ai protestierte zunächst bei der Staatskanzlei gegen diese Verletzung des Demonstrationsrechts. Doch die Staatsregierung verteidigte das Vorgehen der Polizei. Der Polizeibus vor der Mahnwache sei "zum Schutz des Staatsgastes" erforderlich gewesen, behauptete Ende 1995 Staatsminister Erwin Huber als Leiter der Staatskanzlei. Ai klagte deshalb gegen die Staatsregierung. Doch auch vor Gericht blieb die Regierung bei ihrer Behauptung, das Verhalten der Polizei sei völlig rechtmäßig gewesen.

Das sah das bayerische Verwaltungsgericht am gestrigen Donnerstag anders. Kurz nach Ende der mündlichen Verhandlung teilte das Gericht dem ai-Anwalt Dr. Franz Bethäuser mit, daß die Maßnahmen der Polizei gegen die ai-Mahnwache rechtswidrig waren. Die Staatsregierung hat also mit ihrem Verhalten gegen das Grundgesetz verstoßen. Ai-Generalsekretär Volkmar Deile: "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Das Gericht hat die Aushöhlung des Rechts auf Meinungsfreiheit und des Demonstrationsrechts verhindert." Die Urteilsbegründung des Gerichts wird ai in Kürze erhalten.

 
 
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Letzte inhaltliche Änderung: 31.12.1999
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